Die Betreuung durch uns bringt Ihnen folgende Vorteile:
Ihre betrieblichen Interessen gegenüber den Aufsichtsbehörden, z. B. GAA/AfAS oder der Berufsgenossenschaft werden durch uns auf sachverständige Weise vertreten.
Unsere Mitarbeiter erfüllen die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen
Die Bildschirm – Arbeitsplatz – Analyse (Arbeitsschutzgesetz – Dokumentation § 6) führen wir innerhalb unserer Betreuung, ohne weitere Kosten, für Sie durch EDV-gestützte Wissensdatenbanken (Infopool). Keine Fahrtkosten und keine Schreibgebühren.
Beratung nach ASiG, ArbSchG, SGB
Individuelle persönliche Betreuung
Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin befaßt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits (WHO).
Mittels moderner naturwissenschaftlich fundierter Methoden werden die geistigen und körperlichen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt erforscht.
Die Ziele der Arbeitsmedizin liegen in:
Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat. So bewegen sich die Durchführung, die Organisation und die Verantwortlichkeit für arbeitsmedizinische Vorsorge in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arzt, Berufsgenossenschaft, Mitarbeiter und staatlichen Stellen.
Arbeitsmedizin - Sicherheit für Unternehmen
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Arbeitsmedizin
Ein wichtiges Ziel im Arbeitsschutz und der Arbeitsmedizin ist die Gesundheit der Mitarbeiter. Um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, brauchen viele Unternehmen einen Betriebsarzt, der für die Arbeitsmedizin zuständig ist. Was dieser genau zu tun hat, ist im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben.
Ein Betriebsarzt hat im Rahmen der Arbeitsmedizin die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.
Dazu gehört die arbeitsmedizinische Beratung bei:
Der Betriebsarzt beobachtet Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Unternehmen, d. h. er begeht die Arbeitsstätten regelmäßig. Stellt er Mängel im Sinne der Arbeitsmedizin fest, schlägt er Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und begleitet deren Durchführung. Er hat zum Beispiel darauf zu achten, dass die Körperschutzmittel wirklich genutzt werden. Zudem untersucht er die Arbeitnehmer, beurteilt und berät sie arbeitsmedizinisch.
Arbeitsmedizin hält Ihre Mitarbeiter gesund
Weiterhin hat ein Betriebsarzt im Rahmen der Arbeitsmedizin die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu erkennen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen. Er trägt dafür Sorge, dass die Grundsätze der Arbeitsmedizin in den Bereichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung eingehalten werden. Der Betriebsarzt belehrt die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren, sowie zu den Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Zudem wirkt er bei der Einsatzplanung und Schulung der Ersthelfer und des medizinischen Hilfspersonals mit. Damit ist die Arbeitsmedizin ein wesentliches Element betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
Die ABI übernimmt gerne die betriebsärztlichen Aufgaben im Sinne der Arbeitsmedizin in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!