Unsere Leistungen

  • Arbeitsmedizinische Grundversorgung
  • Arbeitsmedizin im demografischen Wandel
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Betriebs- Organisationsklimaanalyse
  • Preventivmedizinische Gesundheitsuntersuchungen

Wir über uns

Die Betreuung durch uns bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • kostengünstige Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
  • Kosten sparen und Ihren Arbeits- und Verwaltungsaufwand verringern
  • Keine Personalausfallzeiten
  • Betreuung erfolgt durch den Arbeitsmediziner vor Ort
  • Die Mitarbeiter müssen keine Wegzeiten in Kauf nehmen
  • Flexibilität und Standortnähe
  • Bundesweites flächendeckendes Konzept
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz §§ 5, 6
  • Leitung: berufserfahrener Betriebsarzt mit den notwendigen Ermächtigungen für die Vorsorgeuntersuchungen gem. BGV A4 „arbeitsmedizinische Vorsorge“

Ihre betrieblichen Interessen gegenüber den Aufsichtsbehörden, z. B. GAA/AfAS oder der Berufsgenossenschaft werden durch uns auf sachverständige Weise vertreten.

Unsere Mitarbeiter erfüllen die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen
Die Bildschirm – Arbeitsplatz – Analyse (Arbeitsschutzgesetz – Dokumentation § 6) führen wir innerhalb unserer Betreuung, ohne weitere Kosten, für Sie durch EDV-gestützte Wissensdatenbanken (Infopool). Keine Fahrtkosten und keine Schreibgebühren.


Beratung nach ASiG, ArbSchG, SGB

  • Beratung zur biologischen, chemischen, physikalischen und mechanischen Gefährdung
  • Beratung zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Positive Leistungsprofile/Anforderungsprofile
  • Beratung zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels
  • Wiedereingliederungsmanagement
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Vorträge Seminare Schulungen


Individuelle persönliche Betreuung

  • Betriebsärztliche Leistungen u.a. nach ASiG
  • Gesundheitsberatung
  • Konzeption und durchführung von Gesundheitstagen
  • Reisemedizinische Beratung
  • Hygieneberatung
  • Suchtprävention
  • Vorsorgekonzepte für Leitende Angestellten
  • Vorsorgekonzepte für VIP
  • Allg. gesundheitliche Vorsorge
  • Risiko- und Gesundheitsmanagement
  • Mobbingprävention
  • Teamentwicklung
  • Coaching
  • Unterstützung beim demographischen Wandel der Mitarbeiter

Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin befaßt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits (WHO). 

Mittels moderner naturwissenschaftlich fundierter Methoden werden die geistigen und körperlichen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt erforscht. 

Die Ziele der Arbeitsmedizin liegen in:

  • Der Förderung und Aufrechterhaltung des geistigen, sozialen und körperlichen Wohlbefindens des Arbeitnehmers in seinem Beruf.
  • Der Zuführung des einzelnen Arbeitnehmers zu einer Beschäftigung, die seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht.
  • Dem Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitsschädigenden Gefahren durch seine Tätigkeit.
  • Der möglichst frühzeitigen Erkennung und sachkundigen Beratung berufsbedingter Erkrankungen, um diese einer fachgerechten Behandlung zuzuführen.

Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat. So bewegen sich die Durchführung, die Organisation und die Verantwortlichkeit für arbeitsmedizinische Vorsorge in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arzt, Berufsgenossenschaft, Mitarbeiter und staatlichen Stellen.

Arbeitsmedizin - Sicherheit für Unternehmen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Arbeitsmedizin

Ein wichtiges Ziel im Arbeitsschutz und der Arbeitsmedizin ist die Gesundheit der Mitarbeiter. Um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, brauchen viele Unternehmen einen Betriebsarzt, der für die Arbeitsmedizin zuständig ist. Was dieser genau zu tun hat, ist im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben.
 
Ein Betriebsarzt hat im Rahmen der Arbeitsmedizin die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.
 
Dazu gehört die arbeitsmedizinische Beratung bei:

  • Der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Sinne der Arbeitsmedizin.
  • Der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung nach Prinzipien der Arbeitsmedizin.
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung im Sinne der Arbeitsmedizin, der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen im Sinne der Arbeitsmedizin.
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (persönliche Sicherheitsausrüstung,   z. B. Schutzanzüge, -schuhe, -handschuhe, -helme, -brillen oder Gehörschutzmittel), die den Anforderungen der Arbeitsmedizin entsprechen Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen.
  • sowie weiteren Anforderungen aus dem Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz

Der Betriebsarzt beobachtet Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Unternehmen, d. h. er begeht die Arbeitsstätten regelmäßig. Stellt er Mängel im Sinne der Arbeitsmedizin fest, schlägt er Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und begleitet deren Durchführung. Er hat zum Beispiel darauf zu achten, dass die Körperschutzmittel wirklich genutzt werden. Zudem untersucht er die Arbeitnehmer, beurteilt und berät sie arbeitsmedizinisch.

Arbeitsmedizin hält Ihre Mitarbeiter gesund

Weiterhin hat ein Betriebsarzt im Rahmen der Arbeitsmedizin die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu erkennen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen. Er trägt dafür Sorge, dass die Grundsätze der Arbeitsmedizin in den Bereichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung eingehalten werden. Der Betriebsarzt belehrt die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren, sowie zu den Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Zudem wirkt er bei der Einsatzplanung und Schulung der Ersthelfer und des medizinischen Hilfspersonals mit. Damit ist die Arbeitsmedizin ein wesentliches Element betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes.

Die ABI übernimmt gerne die betriebsärztlichen Aufgaben im Sinne der Arbeitsmedizin in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Wir rufen gerne zurück

Hinterlassen Sie uns bitte Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihren Wunschtermin. Wir rufen Sie gerne zurück.

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Medizinische Leistungen

  • Beratung nach ASiG, ArbSchG, SGB
  • Positive Leistungsprofile / Anforderungsprofile
  • Datenaufbereitung / Risikobewertung
  • Individuelle / persönliche Betreuung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Reisemedizin
  • Arbeitspsychologie

Anschrift

Arbeitsmed. Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH

Karl-Vetter-Ring 15
76698 Ubstadt-Weiher / OT Zeutern
Anfahrt

Kontakt

Telefon: 07254 - 955 946
E-Mail: info(at)abi-hensmann.de